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24. April 2008

Für ein Sozialticket in Brandenburg

Der Text des Volksbegehrens

Der Text des Volksbegehrens

Die Landesregierung wird aufgefordert, ab dem Jahr 2008 ein Sozialticket in Brandenburg einzuführen. Das Ticket soll für eine Gebietskörperschaft (Landkreis oder kreisfreie Stadt) gelten. Ticketberechtigt sollen die Menschen sein, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (SGB II), Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe (SGB XII) beziehen bzw. deren Bedarfsgemeinschaften sowie Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Der Preis des Sozialtickets soll 50% der jeweiligen VBB-Umweltkarte nicht überschreiten.

Begründung:

Ein Sozialticket in Brandenburg kann für viele Menschen Mobilität sichern und Ausgrenzung verhindern. Zur Deckung der Mobilitätskosten reicht zum Beispiel der Regelsatz des Arbeitslosengeldes bei weitem nicht aus. Im Flächenland Brandenburg sind für viele Bürgerinnen und Bürger öffentliche Mobilitätsangebote zur beruflichen Neuorientierung und zur Teilnahme am beruflichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben notwendig. Deshalb fordern wir die Einführung eines Sozialtickets in Brandenburg. Mit einem Sozialticket in Brandenburg würden im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) gleiche Bedingungen hergestellt, denn in Berlin gibt es das Sozialticket bereits. Nach offiziellen Berechnungen wären für ein Sozialticket in Brandenburg mindestens 5 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt bereit zu stellen.